Folgende Änderungen wurden für Biscaya vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt:
Indikation: 005918-00/00-004: Raps/ Kohlschotenmücke
Bisherige Zulassung/ Anwendungszeitpunkt: Ruhen dieses Anwendungsgebietes
NEUE Zulassung/ Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
Indikation: 005918-00/00-003: Raps/ beißende Insekten (ausgenommen Erdflöhe (Halticinae)
Bisherige Zulassung/ Anwendungszeitpunkt: bis BBCH 59 - nach Erreichen von Schwellwerten oder nach Warndienstaufruf
NEUE Zulassung/ Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellwerten oder nach Warndienstaufruf
Somit ist der Einsatz von Biscaya gegen beißende Insekten und gegen die Kohlschotenmücke wieder ohne eine Einschränkung auch in der Blüte nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf möglich.
Änderungen Calypso:
Folgende Änderungen wurden für Calypso zur sofortigen Umsetzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt:
Die Anwendung in Kernobst und Kirschen während der Blüte nach BBCH-Code 60-70 ("Erste Blüten offen" bis "Beginn der Fruchtentwicklung") ist wieder zulässig.
Ebenso ist die Anwendung von Calypso in Ziergehölzen und Zierpflanzen auch wieder in der Blütezeit möglich.
Zusätzliche Änderungen bei bestehenden Lückenindikationen im Obstbau entnehmen Sie bitte den amtlichen Warndiensthinweisen.
Hintergrund:
Ursache für die Änderungen ist, dass die maximal zulässige Höchstmenge (MRL) für Rückstände von Thiacloprid (Wirkstoff von Biscaya und Calypso) in Honig von der Europäischen Kommission im August 2016 von 0,05 mg Thiacloprid/kg Honig auf den ursprünglichen Wert von 0,2 mg/kg wieder heraufgesetzt wurde.
>> Alle Anwendungen der Produkte Biscaya und Calypso sind weiterhin als B4 (nicht bienengefährlich) eingestuft.