Germany
June 8, 2010
The EU Commission has apparently finalised the long-awaited new regulations for approval and cultivation of genetically modified plants. On 13 July 2010, voting is meant to take place on the proposals drawn up by the consumer protection commissioner John Dalli.
The EU Member States should in the future be able to decide on whether or not they will allow cultivation of approved genetically modified plants in their country. In order to avoid a long-drawn-out procedure for changing the current regulations, the Commission wants to swiftly enact new guidelines for coexistence. Subsequently, countries would be able to pass extremely strict cultivation regulations for GM-plants which would all but preclude an agricultural use. In this way individual countries could dictate, for example, that the distance of fields with conventional and GM-plants has to be ten or more kilometres.
In a second step, the current regulations should be so modified that countries can invoke „socio-economic criteria“ if they wish to enact regional bans on cultivation. Since the Member States and the EU Parliament have to endorse this with the necessary majority, it could take up to two years until the new regulation are in force.
For national bans on cultivation, however, countries should as a rule not be able to refer to dangers for the environment or health. Otherwise, the credibility of the EU-wide approval procedure is put in jeopardy, since a GMO product can only then be approved if its safety has been certified according to the then current scientific state of knowledge.
Separation of the authority for approval and cultivation: An end to the political blockade?
The rough direction for the separation of the decision-making authority for GM-plants between the EU Commission and the individual Member States was already given by Commission’s president José Manuel Barroso before his re-election last autumn. Previously, in summer 2009, several Member States, including The Netherlands and Austria, had put up a similar suggestion for discussion in the EU council of environmental ministers. Through this, the political blockade was to be overcome that prevented clear, and for the public comprehensible, decisions.
For many years no clear majority has been achieved in the council of ministers in ballots on the approval of GM-plants and the food- and feedstuffs produced from them. As a general rule, the EU commission then decides, as laid down in the European treaties, on the basis of scientific safety assessments of the European Food Safety Authority (EFSA). In the case of MON810-maize, some countries, such as Germany or France, prohibited the cultivation of the EU-approved GM-plants, invoking a protection clause in the EU regulations. A political justification for a ban on cultivation was until now impermissible.
The proposals of the Commission for the new regulations for green gene technology have provoked a variable echo. „The proposals are legally dubious, stand in contradiction to the common market and will deepen the disagreements between the Member States“ wrote the Reuters news agency, citing an observer in Brussels. In addition, national bans are not compatible with world trade treaties.
Neue EU-Rechtsvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen - EU entscheidet über Zulassung, Länder über Anbau
Die EU-Kommission hat die seit langem erwarteten neuen Regeln für Zulassung und Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen offenbar fertig. Am 13. Juli 2010 soll über die von Verbraucherschutzkommissar John Dalli ausgearbeiteten Vorschläge abgestimmt werden.
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen künftig darüber entscheiden können, ob sie zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen bei sich anbauen wollen oder nicht. Um ein langwieriges Verfahren für eine Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften zu vermeiden, will die Kommission rasch neue Leitlinien zur Koexistenz beschließen. Danach sollen die Länder extrem strenge Anbauvorschriften für gv-Pflanzen erlassen können, die eine praktische landwirtschaftliche Nutzung ausschließen. So könnten etwa einzelne Länder Abstände zwischen Feldern mit konventionellen und gv-Pflanzen von zehn oder mehr Kilometern vorschrieben.
In einem zweiten Schritt sollen die bestehenden Rechtsvorschriften so geändert werden, dass sich die Länder auch auf „sozioökonomische Kriterien“ berufen können, wenn sie regionale Anbauverbote erlassen wollen. Da hierfür die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament mit den erforderlichen Mehrheiten zustimmen müssen, kann es etwa zwei Jahre dauern, bis neue Regelungen in Kraft sind.
Bei nationalen Anbauverboten sollen sich die Länder im Regelfall jedoch nicht auf Gefahren für Umwelt oder Gesundheit berufen können. Andernfalls fürchtet man um die Glaubwürdigkeit der EU-weiten Zulassungsverfahren, da ein GVO-Produkt nur dann genehmigt werden darf, wenn seine Sicherheit nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand erwiesen ist.
Aufteilung der Kompetenzen für Zulassung und Anbau: Ende der politischen Blockade?
Die grobe Richtung für die Aufteilung der Entscheidungskompetenzen bei gv-Pflanzen zwischen EU-Kommission und einzelnen Mitgliedsstaaten hatte Kommissionspräsident José Manuel Barroso schon vor seiner Wiederwahl im vergangenen Herbst vorgegeben. Zuvor hatten mehrere Mitgliedsstaaten, darunter die Niederlande und Österreich, im Sommer 2009 einen ähnlichen Vorschlag im EU-Umweltministerrat zur Diskussion gestellt. Damit sollte die politische Blockade überwunden werden, die eindeutige und für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Entscheidungen verhindert.
Seit mehreren Jahren kommt es im Ministerrat bei Abstimmungen über Zulassungen von gv-Pflanzen und daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel zu keinen eindeutigen Mehrheiten. In der Regel entscheidet dann die EU-Kommission wie in den europäischen Verträgen vorgesehen auf der Basis der wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Einige Länder wie etwa Deutschland oder Frankreich im Fall des MON810-Maises hatten den Anbau von auf EU-Ebene zugelassenen gv-Pflanzen untersagt und sich dabei auf eine Schutzklausel in den EU-Rechtsvorschriften berufen. Eine politische Begründung für Anbauverbote war bisher unzulässig.
„Fragwürdig“ bis „vorsichtige Zustimmung“ - unterschiedliche Reaktionen
Die Vorschläge der Kommission für neue Rechtsvorschriften zur Grünen Gentechnik haben ein unterschiedliches Echo ausgelöst. „Sie sind rechtlich fragwürdig, stehen im Gegensatz zum Gemeinsamen Markt und werden die Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten vertiefen,“ zitiert die Nachrichtenagentur Reuters einen Beobachter in Brüssel. Außerdem seien nationale Verbote mit den Welthandelsverträgen nicht vereinbar.
Ein Sprecher von BayerCropScience unterstützte zwar „das Ziel, die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Entscheidungen zum Anbau von GVO zu treffen“, kritisierte aber gleichzeitg das Vorhaben der Kommission, den bestehenden Rechtsrahmen zu ändern und dabei erneut lang anhaltende Auseinandersetzungen in Kauf zu nehmen.
„Vorsichtige Zustimmung signalisierte die Umweltschutzorganisation Friends of the Earth, vor allem weil die Mitgliedsstaaten künftig berechtigt sind, sich zu „gentechnik-freien Zonen“ zu erklären. Gleichzeitig kritiserte man die von der Kommission angestrebte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, wenn diese künftig ohne Verzögerungen durch politische Diskussionen und auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse erteilt werden.
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