Germany
May 8, 2015
Quelle: Industrieverband Agrar
In den vergangenen Tagen ist in den Medien und im Internet zu lesen gewesen, dass es neue Erkenntnisse über den Pflanzenschutz-Wirkstoff Glyphosat gebe und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Herbizid als wahrscheinlich krebserregend für Menschen eingestuft hätte. Es ist verständlich, dass solche Meldungen verunsichern, denn erst vor kurzem hatte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgestellt, dass die Substanz keine krebserregende Wirkung hat.
Was ist der Hintergrund?
1. IARC-Klassifizierung beruht nicht auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
Die Meldungen beziehen sich auf eine Veröffentlichung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO. Dabei handelt es sich aber nicht, wie manchmal gemeldet wird, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Im Gegenteil wird die Klassifizierung aus gerade einmal drei bereits veröffentlichten epidemiologischen Studien aus den USA, Kanada und Schweden abgeleitet, während in die aktuelle Wirkstoffbewertung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung über 30 epidemiologische Studien eingeflossen sind, darunter auch die drei von der IARC ausgewählten.
2. IARC-Klassifizierung steht im Widerspruch zur Risikobewertung vieler Behörden weltweit
Glyphosat wird seit über 40 Jahren als Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft verwendet. In diesem Zusammenhang ist es von unabhängigen Behörden in aller Welt vielfach einer eingehenden Sicherheitsbewertung unterzogen worden. Die Einstufung als nicht-krebserregend trafen in diesem Zusammenhang zuletzt die Environmental Protection Agency (EPA) in den USA, die Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority, die Canadian Pest Management Regulatory Agency und ganz aktuell das BfR im Auftrag der Europäischen Union.
3. IARC-Klassifizierung ist nicht die, sondern eine Position innerhalb der WHO
Die IARC ist eine von mehreren Expertengruppen der WHO. Ihre Arbeitsweise ist dadurch gekennzeichnet, dass sie aus vorwiegend epidemiologischer Sicht den Einfluss verschiedener Substanzen, Tätigkeiten oder Umweltfaktoren auf die Ursachen von Krebs bewertet. In derselben IARC-Gefahrenklasse wie neuerdings Glyphosat findet man auch den Friseurberuf, die Infektion mit Malaria oder selbst den Genuss von heißem Mate-Tee. Die IARC-Klassifizierung ist nicht zu vergleichen mit der toxikologischen Risikobewertung im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, und bezeichnenderweise bewertet die ebenfalls der WHO zuarbeitende Expertengruppe für Pflanzenschutz-Rückstände (JMPR) Glyphosat als nicht-krebserregend.
>> Gesamtliste aller bisher von der IARC eingestuften Stoffe, Erreger und Tätigkeiten (PDF, engl.)
>> Stellungnahme des BfR vom 23. März 2015 zur IARC-Klassifizierung von Glyphosat (PDF)
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