Risiken beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln über Natur- und anderen Schutzgebieten
Wegen der hohen Umweltrisiken war es in Naturschutzgebieten bislang verboten, Insektizide gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern zu versprühen. Ausnahmen konnten nur auf Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Notfallzulassung gestattet werden. Seit dem 25. Februar 2015 hat sich dies geändert: Aufgrund neuer Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel, u.a.
Karate Forst Flüssig von Syngenta entscheiden nun die Bundesländer allein über die Genehmigung solcher Anwendungen.
Mit dem vorliegenden Papier geben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) Hinweise, welche ökotoxikologischen und naturschutzfachlichen Fragen bei der Genehmigung zu beachten sind.
Das
Informationspapier "Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen" finden Sie auf der Seite vom
Umweltbundesamt.