Die EU-Kommission hat mit einer Durchführungsverordnung und einer Liste von Substitutionskandidaten die vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln auf den Weg gebracht. Der Industrieverband Agrar e.V. (IVA) sieht darin die Grundlage für eine weitere Hürde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: die sogenannte vergleichende Bewertung. Für die Zulassungsbehörden in Deutschland und den anderen EU-Staaten bedeutet das, dass sie ab August 2015 jeden neuen Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das einen der gelisteten Wirkstoffe enthält, darauf prüfen müssen, ob möglicherweise risikoärmere Lösungen zur Verfügung stehen. Die Liste enthält derzeit 77 zu ersetzende Wirkstoffe.
Im Rahmen der vergleichenden Bewertung können die Behörden in den Mitgliedsstaaten, die für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und deren Anwendungsbestimmungen zuständig sind, Verwendungen einschränken, wenn sie der Auffassung sind, dass es bessere Alternativen gibt. Dabei müssen sie auch berücksichtigen, dass die Landwirte eine bestimmte Auswahl an Wirkstoffen mit unterschiedlicher Wirkweise benötigen, um Resistenzen vorzubeugen. So findet man auf der Liste auch wichtige Pflanzenschutzwirkstoffe, ohne die der Ökolandbau kaum auskommt. Hier gilt, dass die vergleichende Bewertung die wirksame Bekämpfung zum Beispiel von Schadpilzen nicht gefährden soll.
Der Aufwand soll sich für die Behörden in Grenzen halten. Die zusätzlichen Abwägungen und Bewertungen müssen so in das Zulassungsverfahren eingefügt werden, dass sich die Bearbeitungszeit insgesamt nicht verlängert.