Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter begrüßt Verabschiedung des Gemeinschaftspatents - Züchtung mit patentierten Pflanzen EU-weit möglich
Bonn, Germany
12. Dezember 2012
Nach mehr als einjähriger Diskussion ist die letzte politische Hürde zur Schaffung eines EU-Gemeinschaftspatents genommen. Das Europäische Parlament verabschiedete gestern die entsprechenden Verordnungen, so dass das Gemeinschaftspatent 2014 nun in 25 Ländern in Kraft treten kann. Die Patentkosten für ein EU-Patent sollen dadurch drastisch reduziert werden, insbesondere weil weniger Übersetzungen anfallen. „Dies eröffnet auch kleinen und mittelständischen Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre Innovationen zu schützen. Zudem wird durch ein neues gemeinsames Gericht mehr Rechtssicherheit geschaffen, da die richterlichen Entscheidungen zukünftig für alle beteiligten Staaten Gültigkeit haben“, erläutert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP).
Die für die Pflanzenzüchter wichtigste Regelung im neuen EU-Gemeinschaftspatent ist allerdings die sogenannte Züchtungsausnahme. Sie erlaubt es Pflanzenzüchtern, mit patentgeschützten Pflanzen frei zu züchten. „Da Zugang zu genetischer Vielfalt Voraussetzung für Innovationen in der Züchtung ist, sind wir froh, dass diese Regelung durch das Gemeinschaftspatent in 25 Ländern harmonisiert wird“, so Schäfer. Wenn allerdings die patentgeschützte Innovation in einer neu gezüchteten Sorte weiter vorhanden ist, bedarf ihre kommerzielle Verwertung der Zustimmung des Patentinhabers, der dafür Lizenzgebühren verlangen darf. „Dieses Lizenzprinzip für geistiges Eigentum an Innovationen brauchen wir. Es ist auch Basis des Sortenschutzrechtes und Voraussetzung für die Refinanzierung von Züchtung und damit Grundlage für neue Innovationen“, so Schäfer abschließend.
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Website: http://www.bdp-online.de Published: December 12, 2012 |
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