Deutschland - EuGH-Urteil über verhehlten Nachbau: Die ehrlichen Landwirte werden geschützt
Bonn, Germany
6. Juli 2012
Das EuGH-Urteil vom 5. Juli 2012, nach dem ein Landwirt, der unwahre Angaben über seinen Nachbau gemacht hat, Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr zahlen muss, schützt die vielen Landwirte, die Jahr für Jahr ehrlich ihre Nachbaugebühren entrichten. Das Urteil bekräftigt den Sortenschutz und die Sortenschutzinhaber/Züchter in der Wahrung ihrer geistigen Eigentumsrechte. „Verhehlter Nachbau ist nicht nur unsolidarisch gegenüber Landwirten, die ehrlich zahlen, er gefährdet auch Züchtungsfortschritt. Investitionen in Züchtungsfortschritt sind in der heutigen Zeit doch viel zu bedeutsam, um darauf verzichten zu können“, sagt Dirk Otten, Geschäftsführer der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV).
Gleichzeitig betonen die Züchter, dass die immer wieder notwendige Klärung von Rechtsfragen zum Sortenschutz vor Gericht für alle Beteiligten unbefriedigend ist. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) fordert daher seit Jahren ein lückenloses und praktikables Sortenschutzgesetz zur flächendeckenden Erhebung der Nachbaugebühren.
Im vorliegenden Fall hatte ein Landwirt seine Nachbauerklärung abgegeben und die ihm danach berechneten Gebühren entrichtet. Später stellte sich heraus, dass seine Angaben über den angeblichen Umfang des Nachbaus nicht wahrheitsgemäß waren und in erheblichem Maße vom tatsächlichen Umfang abwichen. Die STV forderte im Hinblick auf die verschwiegene Menge Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr. Der EuGH hat nun die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bestätigt.
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Website: http://www.bdp-online.de Published: July 6, 2012 |
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