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Deutschland - Neue Leitsätze für Brot und Kleingebäck: Getreidearten und Brotsorten aktualisiert, Traditionelles zeitgemäß formuliert


Germany
June 9, 2021


Brot und Brötchen im Korb


 

Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs sind eine wichtige Orientierungshilfe fürs Backgewerbe und seine Kundschaft. Fachleute aus Wirtschaft, Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung und Wissenschaft beschreiben darin gemeinsam, was unter Brot und Kleingebäck zu verstehen ist – im Allgemeinen und im Besonderen mit über 50 Leitsätzen in der jetzt veröffentlichten Neufassung 2021.

Eine neue Getreidesystematik erfasst nunmehr auch die trendigen Pseudogetreide wie Buchweizen, Amaranth und Quinoa, die somit zukünftig als übliche Brotzutaten gelten können. Dadurch wird zeitgemäß eine bisherige Lücke geschlossen, insbesondere für ihre Verwendung bei der Herstellung von glutenfreien Broten, Mehrkornbroten und -brötchen.

"Traditionell" definiert

Was die Bäckerkundschaft erwarten kann, wenn von „traditioneller“ Herstellung oder Rezeptur die Rede ist, wurde konkret formuliert: Lebensmittelzusatzstoffe und zugesetzte Enzyme werden nicht verwendet. Ausgenommen sind lediglich solche, die üblicher Bestandteil eines zusammengesetzten Lebensmittels sind, das als Zutat verwendet wird, (zum Beispiel Rieselhilfsstoff in Speisesalz) oder für den Produktcharakter (zum Beispiel Natronlauge bei Laugengebäck) oder aus technologischen Gründen (zum Beispiel Ascorbinsäure) unabdingbar sind.

Des Weiteren gelten drei Kennzeichen für den Traditionsbegriff: Die Herstellung erfolgt "in einem durchgehenden, nicht durch Tiefkühlung oder andere Verfahren zum Zweck der Haltbarmachung unterbrochenen Prozess im selben Unternehmen, die Formgebung erfolgt nicht rein maschinell und der Backprozess im Ofen wird nicht unterbrochen".

Mindestmengen für Produktbezeichnungen

In den Beschreibungen des vielfältigen Sortiments ist differenziert festgelegt, welche Mindestmengen bei einem Produkt üblich sind, wenn in seiner Bezeichnung darauf hingewiesen wird: 20 Prozent für Gebäcke mit Pseudocerealien oder anderen Getreidearten (wie zum Beispiel Amaranth oder Quinoa, Hafer oder Hirse). Bei Ölsaaten, Nüssen oder Leguminosen (wie Leinsamen, Kürbiskernen, Hasel- oder Walnüssen, Sojabohnen oder Lupinen) sind es jeweils mindestens acht Prozent. Die Angaben für Milch und Milchprodukte wurden an europäische Rechtsnormen angepasst und dafür sind ganz unterschiedliche Zutatenmengen vorzusehen, die in den Leitsätzen differenziert gelistet sind.

Definition von Brot, Kleingebäck, feine Backwaren und Vollkorn

Brot und Kleingebäck bleiben schon durch die erste Leitsatzregel hinsichtlich Fett und Zucker ernährungsphysiologisch günstig: "Die Zugabe an Fett(en) und Zucker(n) liegt in der Regel in der Summe nicht über 10 Prozent, bezogen auf den Getreideanteil." Bei höheren Gehalten zählen die Produkte zu den "Feinen Backwaren", für die eigene Leitsätze gelten. Und Vollkorn bleibt Vollkorn – in der ganzen Getreidekette: Vollkornerzeugnisse enthalten die gesamten Bestandteile der gereinigten Körner einschließlich des Keimlings. Wird Brot oder Kleingebäck als Vollkornbrot und -brötchen bezeichnet, so sind mindestens 90 Prozent des Getreides als Vollkorn enthalten.

Tortilla, Baguette, Ciabatta und Bagel neu aufgenommen

Neben allgemein geltenden Begriffsbestimmungen wie zum Beispiel für Teiglinge, Sauerteig, Speisekleie oder Backmittel sowie Misch- und Mehrkornbrote liefern die Leitsätze nun weitere Verbraucherorientierung bei den Spezialbroten bzw. -brötchen: Zusätzlich zu Klassikern wie Toastbrot, Knäckebrot, Pumpernickel oder Laugengebäcken haben neuartige Backwaren Einzug gehalten, insbesondere zu "eingebürgerten" ausländischen Bezeichnungen wie Tortilla, Baguette, Ciabatta oder Bagel. Darüber hinaus gibt es jetzt auch einen Rahmen für spezielle Herstellungsverfahren, wie beispielsweise für gegersterte Brote (kurz vor dem Backen mit offener Flamme abgeflämmt) sowie Backwaren aus Holz- und Steinöfen oder dem Extruder – und erstmals wird für Verbraucherinnen und Verbraucher beispielhaft beschrieben, wie Brot eigentlich hergestellt wird.

Weitere Informationen

https://www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/leitsaetze
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeBrot.html

 

 



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Website: http://www.bmelv.de

Published: June 9, 2021

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