home news forum careers events suppliers solutions markets expos directories catalogs resources advertise contacts
 
News Page

The news
and
beyond the news
Index of news sources
All Africa Asia/Pacific Europe Latin America Middle East North America
  Topics
  Species
Archives
News archive 1997-2008
 

Deutschland - Nachbau bis zum 30.06.2018 melden - Erklärungen für Herbst 2017/Frühjahr 2018 abgeben


Germany
March 26, 2018

Quelle: Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH

In Kürze erhalten die Landwirte per Post die Unterlagen zur Nachbauerklärung. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2017/Frühjahr 2018. Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2018 eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2018.

Auf der neu gestalteten Internetseite unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung ab sofort online eingereicht werden.

Nach aktueller Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung von sich aus zu melden oder zu zahlen. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen, d. h., die Nachbaugebühren rechtzeitig bezahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde.

Die STV empfiehlt, den vollständigen Nachbau bis zum 30.06.2018 zu melden. Sollte diese Frist verpasst werden, hat das finanzielle und rechtliche Folgen.

Die STV setzt sich im Auftrag der Züchter für die Entlohnung der Züchtungsleistung ein. „Die Honorierung der züchterischen Arbeit und ein fairer Saatgutmarkt sind die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitieren und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen können“, erklärt STV-Geschäftsführer Dirk Otten.

Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung.



More news from: Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV)


Website: http://www.stv-bonn.de

Published: March 26, 2018

The news item on this page is copyright by the organization where it originated
Fair use notice

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

  Archive of the news section


Copyright @ 1992-2024 SeedQuest - All rights reserved