home news forum careers events suppliers solutions markets expos directories catalogs resources advertise contacts
 
News Page

The news
and
beyond the news
Index of news sources
All Africa Asia/Pacific Europe Latin America Middle East North America
  Topics
  Species
Archives
News archive 1997-2008
 

Deutschland: Die Luft für Handel mit nicht zertifiziertem Senfsaatgut zu Saatzwecken wird dünner - Neue Methode zur Sortenidentifikation unterstützt den Kampf gegen Schwarzhandel


Bonn, Germany
6. Juni 2010

Schwarzhandel stört den Saatgutmarkt empfindlich. Die STV weist darauf hin, dass der Handel mit nicht zertifiziertem (Senf-) Saatgut zu Saatzwecken wettbewerbsrechtlich verboten und auch nach dem deutschen Sortenschutzgesetz ("SortG") und der Verordnung über den gemeinschaftlichen Sortenschutz ("GemSortV") grundsätzlich nicht erlaubt ist. Es droht daher – unabhängig voneinander – einerseits eine Inanspruchnahme durch Mitbewerber auf Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ("UWG") und andererseits eine Inanspruchnahme durch den Sortenschutzinhaber der betreffenden Sorte auf Grundlage des SortG/der GemSortV. Hinsichtlich der Inanspruchnahme auf Grundlage der sortenschutzrechtlichen Bestimmungen wird eine neue Methode, mit der Senfsorten identifiziert werden können, das Geltendmachen von Schutzrechtsverletzungen im Kampf gegen den Schwarzhandel deutlich erleichtern.

Schwarzhändler können die Ware preisgünstiger anbieten, weil sie das – mit Kosten verbundene – gesetzlich vorgeschriebene, amtliche Zertifizierungsverfahren, das der Sicherstellung von bestimmten Qualitätsstandards von Saatgut dient, nicht durchführen und diese Kosten nicht in den Preis einkalkulieren. In den Fällen, in denen es sich um eine sortenschutzrechtlich geschützte Senfsorte handelt, können Schwarzhändler ihre Ware auch deswegen preisgünstiger anbieten, weil sie die normalerweise an den Sortenschutzinhaber zu zahlenden Lizenzgebühren für den Verkauf der für ihn geschützten Sorte nicht in den Kaufpreis einkalkulieren.

Damit verschaffen sich Schwarzhändler einen Wettbewerbsvorteil und verstoßen gegen die Vorschriften des UWG. Neben den Ansprüchen aus dem UWG können die Ansprüche der Sortenschutzinhaber aus den Sortenschutzgesetzen geltend gemacht werden.

Eine neue, labortechnische Methode ermöglicht es nun, Senfsorten durch spezifische Marker zu identifizieren. "Durch diese neue Methode können wir die Rechte der Züchter geltend machen und die Ehrlichen am Markt noch besser schützen. Schwarzhandel ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet mittelfristig der gesamten Branche", sagt Gabriele Gierling, Geschäftsführerin der STV, die sich zum Schutze der Pflanzenzüchtung und der Saatgutwirtschaft für einen gerechten Saatgutmarkt entsprechend der gesetzlichen Grundlagen einsetzt.

Die STV wird in den kommenden Monaten wieder verstärkt Kontrollen durchführen, um den Schwarzmarkt mit Konsumsenf weiter einzudämmen. "Wir setzen weiter auf die Vernunft der Marktbeteiligten und appellieren an die Landwirte, von dubiosen Angeboten im eigenen Interesse Abstand zu nehmen. Für die Leistungskraft der gesamten Branche in der Zukunft ist es sehr wichtig, dass alle die gleichen Spielregeln einhalten und die Gesetze des fairen Handels anerkennen", sagt Gierling.



More news from:
    . BDP - Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. *
    . Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV)


Website: http://www.bdp-online.de

Published: June 9, 2010

The news item on this page is copyright by the organization where it originated
Fair use notice

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.more. Keyword news
   
intellectual property protection

 


Copyright @ 1992-2024 SeedQuest - All rights reserved