Deutschland - Nicht vergessen: Nachbauerklärungen für Herbst 2013/Frühjahr 2014 bis zum 30.06.2014 einreichen
Bonn, Germany
June 17, 2014
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die landwirtschaftlichen Betriebe, die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2013/Frühjahr 2014 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30.6.2014 einzureichen.
Züchtungsfortschritt sichert einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, setzt aber andererseits eine faire Entlohnung der Züchtungsleistung voraus. Landwirte haben bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau. Im Gegenzug haben die Züchter das Recht, Nachbaugebühren zu erhalten und Auskunft über durchgeführten Nachbau zu verlangen. Die Pflicht zur Zahlung von Nachbaugebühren entsteht mit der Aussaat des Saatguts. Um das Verfahren einfach zu gestalten, gewährt die STV eine Zahlungsfrist bis zum Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres (30.06.2014). Die Höhe der Nachbaugebühr kann der Vertragssortenliste auf der STV-Homepage www.stv-bonn.de/Sortenverzeichnis entnommen werden.
„Im Sinne des Züchtungsfortschritts und der Kollegialität unter den Landwirten ermuntern wir jeden, der Nachbau betrieben hat, diesen ehrlich und vor allem fristgerecht zu erklären. Das kommt der Züchtung wettbewerbsfähiger Sorten und damit der Landwirtschaft insgesamt zugute und erspart unnötigen Aufwand für die Landwirte und Züchter“, sagt Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.
Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung.
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Website: http://www.stv-bonn.de Published: June 17, 2014 |
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