Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH - Nachbau erklären, Züchtungsfortschritt sichern = Erklärungen für Herbst 2013 / Frühjahr 2014 bis zum 30.6.2014 abgeben
Germany
April 10, 2014
Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet Ende April im Auftrag der Pflanzenzüchter den Nachbauratgeber und bittet die Landwirte um die Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2013/Frühjahr 2014. Die Angaben zur Erklärung des Nachbaus sind per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30.06.2014 einzureichen. Landwirte, die kein Formular erhalten haben, können dies bei der STV anfordern oder ihre Erklärung online einreichen.
Eine vielfältige Züchterlandschaft in Deutschland investiert Wissen, einen enormen Zeitaufwand und viel Geld in den Züchtungsfortschritt. Das sichert die Wettbewerbskraft des Ackerbaus, setzt aber auch eine faire Entlohnung der Züchtungsleistung voraus. Landwirte haben bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau gegen die Zahlung der Nachbaugebühr. Im Gegenzug haben die Züchter das Recht, Auskunft zu verlangen und Nachbaugebühren zu erheben. Das tragen viele Landwirte mit und beteiligen sich an der Finanzierung des Züchtungsfortschritts.
„Wer keine oder nur teilweise die Nachbaugebühr zahlt, spielt ein riskantes Spiel um den Züchtungsfortschritt“, sagt Dirk Otten, Geschäftsführer der STV. „Im Sinne des Züchtungsfortschritts und der Kollegialität unter den Landwirten ermuntern wir jeden, der Nachbau betrieben hat, diesen ehrlich und fristgerecht zu erklären. Das kommt der Züchtung für wettbewerbsstarke Sorten und damit der Landwirtschaft zugute und erspart unnötigen Aufwand für die Landwirte und Züchter“, so Otten abschließend. Der Nachbauratgeber enthält wieder wichtige und umfassende Informationen für den Umgang mit Saat- und Pflanzgut.
Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung.
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Website: http://www.stv-bonn.de Published: April 10, 2014 |
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