home news forum careers events suppliers solutions markets expos directories catalogs resources advertise contacts
 
News Page

The news
and
beyond the news
Index of news sources
All Africa Asia/Pacific Europe Latin America Middle East North America
  Topics
  Species
Archives
News archive 1997-2008
 

Deutschland - Nicht vergessen: Nachbauerklärungen für Herbst 2012/Frühjahr 2013 abgeben


Bonn, Germany
3. Juni 2013

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bittet die landwirtschaftlichen Betriebe, die Nachbauerklärungen für das Anbaujahr Herbst 2012/Frühjahr 2013 per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 14.6.2013 einzureichen.

Warum Nachbaugebühren?

Landwirte wollen und können nicht auf den Züchtungsfortschritt verzichten. Daher werden die vorhandenen Sorten ständig weiterentwickelt und neue Sorten generiert, damit sie den wachsenden Anforderungen an Ertragssteigerungen, Resistenzen und Marktanforderungen standhalten. „Die Entwicklung einer Sorte kostet mehrere Millionen Euro. Z-Lizenzgebühren und Nachbaugebühren sind unverzichtbar, damit Sorten ständig weiterentwickelt werden können und der Landwirt auf Saatgut zurückgreifen kann, das auf seine Bedürfnisse angepasst ist“, erläutert Dirk Otten, Geschäftsführer der STV.

Damit Züchtung niemals stillsteht

Auch im Nachbausaatgut steckt die züchterische Innovationsleistung zu 100%. Aufgrund der hohen Kosten und der langen Entwicklungszeit beträgt die Forschungs- und Entwicklungsquote (F&E-Quote) in der Züchtungsunternehmen in Deutschland 16,1%. Im Vergleich dazu werden in der Pharmaindustrie nur ca. 8% für Forschung und Entwicklung aufgewendet.

Landwirte haben bei bestimmten landwirtschaftlichen Arten das Recht auf Nachbau gegen die Zahlung von Nachbaugebühren (in der Regel 50 Prozent der Z-Lizenzgebühr). Im Gegenzug haben die Züchter das Recht, Auskunft zu verlangen und Nachbaugebühren zu erheben. Nachbaugebühren sind in der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert. Sämtliche Einnahmen der STV aus der Erhebung der Nachbaugebühren fließen an die Sortenschutzinhaber zurück.

Für Fragen und weitere Informationen steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gerne zur Verfügung.

Kontakt:
Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH
Kaufmannstraße 71-73, 53115 Bonn
Tel. 02 28-9 85 81-70
Fax 02 28-9 85 81-99
www.stv-bonn.de
 



More news from: Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV)


Website: http://www.stv-bonn.de

Published: June 3, 2013

The news item on this page is copyright by the organization where it originated
Fair use notice

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

  Archive of the news section

 


Copyright @ 1992-2024 SeedQuest - All rights reserved