home news forum careers events suppliers solutions markets expos directories catalogs resources advertise contacts
 
News Page

The news
and
beyond the news
Index of news sources
All Africa Asia/Pacific Europe Latin America Middle East North America
  Topics
  Species
Archives
News archive 1997-2008
 

Deutschland - Nicht vergessen: Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2019 / Frühjahr 2020 endet am 30.06.2020


Bonn, Germany
June 3, 2020

Die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2019 / Frühjahr 2020 endet am 30.06.2020. Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Landwirte, ihre Nachbauauskunft fristgerecht einzureichen.

Der Erfolg im Ackerbau in Deutschland ist zukünftig nur durch leistungsstarke und gesunde Sorten zu sichern. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass die Anbaubedingungen etwa durch längere Trockenphasen oder extreme Hitze schwieriger werden, ist die Züchtung gefragt. Die deutschen Pflanzenzüchter – überwiegend mittelständische Unternehmen – stellen sich dieser Aufgabe. Allerdings ist die Entwicklung neuer Sorten aufwendig und teuer. „Diese züchterische Arbeit muss honoriert werden“, betont STV-Geschäftsführer Dirk Otten. „Z-Lizenz- und Nachbaugebühren sind essenziell, um Innovationen in dem Bereich zu sichern.“

Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen. Sie müssen allerdings die Nachbaubedingungen erfüllen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Landwirte verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres (30. Juni), in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung zu zahlen und auf ein konkretes Auskunftsersuchen gegenüber der STV Auskunft zu erteilen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde. Die STV räumt alternativ allen Landwirten die Möglichkeiten ein, den Nachbau vollständig bis zum 30. Juni zu melden; auf Grundlage dieser Angaben wird die geschuldete Nachbaugebühr dann durch die STV errechnet und die Landwirte erhalten eine Rechnung, die einen späteren Zahlungstermin vorsieht. Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2020 verpasst, hat das finanzielle und rechtliche Folgen.

Unter www.stv-bonn.de kann die Nachbauerklärung auch online eingereicht werden. Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60.

 



More news from: Saatgut Treuhandverwaltungs GmbH (STV)


Website: http://www.stv-bonn.de

Published: June 3, 2020

The news item on this page is copyright by the organization where it originated
Fair use notice


Copyright @ 1992-2024 SeedQuest - All rights reserved