Bei der Bekämpfung des Rapsglanzkäfers im Frühjahr 2012 auf Bienenschutz achten
Berlin, Germany
April 3, 2012
In den letzten Jahren haben deutsche Rapsanbauer intensiv über ein verstärktes Auftreten des Rapsglanzkäfers sowie über zunehmende Insektizid-Resistenzen aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide diskutiert. Für die Saison 2012 stehen im Rahmen der empfohlenen Pflanzenschutzstrategie sowohl der Bekämpfungserfolg als auch die Vorbeugung einer weiteren Resistenzausprägung im Vordergrund.
Für die Rapsglanzkäferbekämpfung im Frühjahr 2012 stehen Insektizide aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen sowohl nach § 15 des Pflanzenschutz-mittelgesetzes als auch nach Art. 53 der EU-VO Nr. 1107/2009 („Gefahr im Verzug“) zur Verfügung. Diese sind nur gemäß der Zulassung bzw. Genehmigung einzusetzen. Dabei muss vor allem folgendes beachtet werden:
- Die sorgfältige Einhaltung der Bekämpfungsrichtwerte, um unnötige Einzelanwendungen oder Beimischungen zu vermeiden.
- Die ausschließliche Nutzung adäquater Spritzentechnologie und voller Aufwandmengen.
- Die strikte Berücksichtigung des Bienenschutzes unter Beachtung der verbindlichen B-Auflagen.
- Bei Tankmischungen mit Additiven und/oder Fungiziden sind kurz vor oder während der Blüte nur solche Mischungen einsetzen, die im Hinblick auf den Bienenschutz sicher sind.
Es wird keine Unterscheidung zwischen Gebieten mit mehr oder weniger intensiver Resistenzausprägung empfohlen, da sich die Situation i.d.R. ohnehin nicht schlagspezifisch vorhersagen lässt und eine Eindämmung der Resistenz auf der gesamten Anbaufläche erfolgen muss. Eine unterschiedliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Mittel unter Beachtung der aktuellen Zulassungs- bzw. Genehmigungssituation wird je nach Zeitpunkt und Intensität des Auftretens der Rapsglanzkäfer bei Beachtung des Auftretens der übrigen Rapsschädlinge empfohlen.
Weitere Informationen zur verfügbaren Mittelpalette sowie der Bekämpfungs-strategie 2012 stehen als Download zur Verfügung.
Insbesondere in den Starkbefallsgebieten des Rapsglanzkäfers, in denen B1-Insektizide zur Anwendung kommen sollen, ist das Anwendungsverbot ab Beginn der Blüte strengstens zu beachten. Ein Bestand gilt als „blühend“, wenn darin eine Pflanze – auch eine Unkrautpflanze – blüht! Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) rät weiterhin dazu, auch die Ausbringung von nicht bienengefährlich eingestuften und durchgehend einsetzbaren B4-Mitteln möglichst in die Abendstunden nach 19.00 Uhr zu verlegen, wenn sich die Bienenflugaktivität i.d.R. verringert hat.
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Website: http://www.ufop.de Published: April 3, 2012 |