Das Julius Kühn-Institut (JKI), Quedlinburg, ist aus der Sicht des Wissenschaftsrates eine der größten und thematisch vielseitigsten Einrichtungen für Kulturpflanzenforschung in Deutschland. „Das Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen erfüllt den Auftrag der Politikberatung auf überzeugende Weise, bietet Dienstleistungen in hoher Qualität an und führt gute bis sehr gute Forschung durch“, so der Vorsitzende des Wissenschaftsrates, Professor Manfred Prenzel. Vorzüge des Instituts seien die große Zahl an kompetenten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eine gute Vernetzung mit Universitäten sowie eine ausgezeichnete Ausstattung.
Zur weiteren Verbesserung der Leistungsfähigkeit empfiehlt der Wissenschaftsrat dem Julius Kühn-Institut, sich stärker auf innovative Forschungsschwerpunkte zu konzentrieren sowie Anreize für eine Steigerung der Publikationstätigkeit und der Drittmitteleinwerbung zu schaffen. Zudem sollte das ausgeprägte Engagement in der Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden noch weiter intensiviert werden, da in den Agrarwissenschaften Nachwuchsmangel herrscht. Außerdem wird dem JKI geraten, gemeinsam mit anderen auf diesem Gebiet ausgewiesenen wissenschaftlichen Einrichtungen ein Konzept für eine bessere Erforschung der Praktiken, Chancen und Risiken der „grünen Gentechnik“ zu erarbeiten und zur Aufklärung über die Vor- und Nachteile dieser beizutragen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bittet der Wissenschaftsrat, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um dem Institut eine weitgehende Flexibilität im Haushalts- und Personalbereich einzuräumen, wie sie im Wissenschaftsfreiheitsgesetz für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen vorgesehen ist.
Mit der Stellungnahme zum Julius Kühn-Institut hat der Wissenschaftsrat die vierte Evaluierung eines Forschungsinstituts aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft abgeschlossen. Das BMEL hatte den Wissenschaftsrat im Dezember 2011 beauftragt, seine sechs Ressortforschungseinrichtungen und insbesondere die dort erbrachten Forschungsleistungen zu begutachten. Die beiden noch ausstehenden Evaluierungen sollen bis 2015 durchgeführt werden.