Berlin, Germany
June 13, 2013
Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur Änderung des Patentrechtes hat der Deutsche Bauernverband (DBV) eine rechtliche Klarstellung gefordert, dass auch Erzeugnisse aus konventionell gezüchteten Pflanzen und Tieren nicht patentiert werden dürfen. „Für die Landwirtschaft ist eine solche Klarstellung der Rechtslage notwendig“, erklärte Udo Hemmerling, stellvertretender DBV-Generalsekretär.
Die Anwendung des Patentrechtes auf Pflanzen und Tiere sei der falsche Weg und werde vom DBV strikt abgelehnt. Um Innovation in der Landwirtschaft und insbesondere in der Züchtung zu fördern, sei der Sortenschutz das richtige Instrument. Dieser gewährleiste den notwendigen offenen Zugang zu den genetischen Ressourcen, den Landwirte und Zuchtunternehmen brauchen.
Hintergrund ist, dass im europäischen wie im deutschen Recht „im Wesentlichen biologische“ Züchtungsverfahren von der Patentierbarkeit ausgenommen sind. Hierzu erging im Jahr 2010 eine grundlegende Entscheidung des Europäischen Patentamtes zum so genannten "Brokkoli-" und zum "Schrumpeltomaten-Patent". Geklärt ist seitdem, dass konventionelle auf Kreuzung und Selektion beruhende Züchtungsverfahren nicht patentiert werden dürfen, auch wenn sie technische Elemente enthalten. Ungeklärt ist bislang jedoch die Frage, ob die Erzeugnisse aus diesen Verfahren patentierbar sind. Eine Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes steht dazu noch aus. Der DBV setzt sich auch auf europäischer Ebene für eine gesetzliche Änderung ein, da immer wieder versucht werde, mittels Patentanträgen den Zugang zu den genetischen Ressourcen, also zu Nutzpflanzen und Nutztieren, einzuschränken.
Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich bereits Anfang 2012 in einem gemeinsamen Antrag dafür ausgesprochen, eine Änderung des Patentgesetzes in diesem Punkt in Angriff zu nehmen. Für die Landwirtschaft sei dies ein wichtiger politischer Konsens, heißt es beim DBV.