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Deutschland - Pflanzenschutz nach neuem Recht - Wichtiges für den Praktiker


Germany
February 14, 2012

Quelle: LIZ Newsletter

Heute (14.2.) tritt das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft. Darin werden nicht nur EU-Verordnungen und EU-Richtlinien (z.B. über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, siehe auch Meldung vom 1.7.2011) in nationales Recht übernommen, sondern auch wichtige Änderungen für jeden Praktiker verbindlich:

Aufzeichnungspflicht
Der Name des Mittels, das Anwendungsdatum, die Aufwandmenge, die behandelte Fläche und Kultur müssen, wie bisher, aufgezeichnet werden. Der Name des Anwenders und der behandelte Schaderreger müssen dagegen nicht mehr dokumentiert werden.

Die Aufbewahrungspflicht für die Aufzeichnungen verlängert sich um ein auf drei Jahre (gilt bereits seit Juni 2011)

Aufbrauchfrist
Sie beträgt statt bisher zwei Jahre nach Zulassungsende nun 18 Monate und gliedert sich in eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten und eine zusätzliche Aufbrauchfrist von 12 Monaten.

Sachkundenachweis
Ab 2013 gilt eine neue Sachkundeverordnung. Danach müssen sich Landwirte ihre Sachkunde bis 2015 von der zuständigen Behörde (z.B. Pflanzenschutzdienst) bestätigen lassen. Verpflichtend wird eine Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme im dreijährigen Turnus.



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Website: http://www.liz-online.de

Published: February 17, 2012



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