Braugersten-Gemeinschaft e.V. sieht in der Abweisung der Beschwerde gegen Patente auf Braugerste eine Schwächung des Sortenrechts und negative Folgen für die Malz- und Brauwirtschaft „Kein Patent auf Braugerste – kein Patent auf Bier“
Germany
October 2021
Mehrere Nichtregierungsorganisationen hatten 2018 Beschwerde gegen europäische Patente eingereicht, die den Firmen Heineken und Carlsberg 2016 vom Europäischen Patentamt auf Braugerstensorten erteilt wurden. Bei den Patenten EP 2 373 154 B1, EP 2 384 110 B1 und EP 2 575 433 B1 handelt es sich um Eigenschaften bei Braugerstensorten, die in Verbindung mit bestimmten brautechnologischen Verfahren Bierwürze mit verminderter Lipoxigenase-Aktivität bzw. ohne den Aromastoff Dimethylsulfit ergeben. Diese Eigenschaften versprechen einen energieeffizienteren Brauprozess (Nachhaltigkeit) bzw. eine verbesserte Geschmacksstabilität der aus diesen Braugersten produzierten Biere.
Die Patente basieren auf zufälligen Mutationen im Erbgut der Gerste. Diese Mutationen können sowohl bei der natürlichen Kreuzungszüchtung entstehen, als auch durch moderne nicht gentechnische Züchtungsmethoden herbeigeführt werden. Die Braugersten-Gemeinschaft e.V. ist davon überzeugt, dass die o.g. Gersten deshalb unter das Verbot der Patentierung von konventioneller Züchtung fallen und kann die Entscheidung der Beschwerdekammer des EP nicht nachvollziehen. Zudem liegt der Braugersten-Gemeinschaft e.V. bis heute keine Begründung über die Abweisung der Beschwerde vor.
Die Braugersten-Gemeinschaft befürchtet, dass durch die Patente eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten einzelner Großkonzerne mit dem Zugriffsmonopol auf diese patentierten Gerstensorten entsteht. Auch ist bis heute nicht absehbar, ob dann bei der Herstellung und dem Verkauf von aus diesen Sorten gewonnenen Bieren oder Malzgetränken Gebühren bzw. Lizenzzahlungen fällig werden.
Obwohl die EU-Kommission am 3. November 2016 in einer Klarstellung dargelegt hat, dass die Intention des Gesetzgebers bei der Erstellung der Biopatentrichtlinie war, Produkte aus im Wesentlichen biologischen Verfahren von der Patentierbarkeit auszuschließen, wurden die Patente auf die konventionell gezüchteten Braugerstensorten erteilt. Getreu dem Grundsatz
„Kein Patent auf Leben“ besteht somit eine Diskrepanz zwischen der Erteilungspraxis auf Patentanträge des Europäischen Patentamts und den Grundsätzen der EU-Kommission.
Produkte dürften demnach nur dann patentiert werden, wenn sie Folge eines technischen Prozesses sind.
Die Braugersten-Gemeinschaft e.V. fordert deshalb eine rechtliche klare und eindeutige Richtlinie, die alle Pflanzen auf Basis konventioneller Züchtungsmethoden generell von der Patentierung ausschließt. Auch ein „eingeschränkter Schutzumfang“ für früher erteilte Patente ist für die Branche, die durch die Patente langfristig massive Einschränkungen in der Biodiversität bei der Sortenzüchtung insgesamt sowie Zugriffshürden auf die gesamte Sortenpallette befürchtet, keine ehrliche Lösung.
Für Züchter von konventionell gekreuzten Braugerstensorten greift, wie bei allen anderen Züchtungen auch, der nationale bzw. europäische Sortenschutz. Aus Gründen der Refinanzierung der Züchtungsleistung ist es im Saatguthandel üblich, Lizenzen für die Nutzung von Zuchtmaterial zu bezahlen. Diese Saatgut-Lizenzen auf Braugerstensorten zielen jedoch weniger auf wirtschaftliche Vorteile gegenüber Wettbewerber ab, sondern dienen der Finanzierung der langjährigen, aufwändigen Zuchtprogramme. Über die für das Saatgut erhobenen Lizenzen hinaus fallen keine weiteren Zahlungen bzw. Lizenzen auf, aus den Braugerstensorten hergestellten Malzen bzw. auf Bierspezialitäten an.
Entscheidend für den uneingeschränkten Zugriff auf den vorhandenen Genpool und somit Grundlage für den Erhalt der Biodiversität und des Zuchtfortschritts ist das im Sortenrecht verankerte „Züchtungsprivileg“.
Es ermöglicht allen Züchtern die freie, unentgeltliche Nutzung der im Markt befindlichen Genetik und ist ein Garant für den uneingeschränkten Zugriff für Brauereien jedweder Größenordnung auf die gesamte Braugersten- und Malzvielfalt.
Die Patentierung von Braugerstensorten hebelt das Züchtungsprivileg aus und schafft Zugriffsmonopole sowie erhebliche Wettbewerbsverzerrungen in der gesamten Wertschöpfungskette Saatgut-Braugerste-Malz-Bier.
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Website: http://www.braugerstengemeinschaft.de Published: October 13, 2021 |