Gemeinsame Presseeinladung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, des Deutschen Ethikrates und der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Die auch als Genomchirurgie bezeichnete Weiterentwicklung molekulargenetischer Methoden hat eine Debatte ausgelöst, was als „gentechnisch veränderter Organismus“ bezeichnet und entsprechend reguliert werden muss und was nicht. Dies wirft die Frage auf, ob die Gentechnik-Definition im Gentechnikgesetz grundlegend überarbeitet werden muss. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina richtet gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu diesem Thema eine Diskussions-veranstaltung in Berlin aus.
Diskussionsveranstaltung
Brauchen wir eine neue Gentechnik-Definition?
Dienstag, 14. Februar 2017, 14:00‒18:00 Uhr
Kaiserin-Friedrich-Haus, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin
Neue molekularbiologische Techniken, die unter dem Begriff Genomchirurgie oder genome editing zusammen-gefasst werden, haben die gesamte molekularbiologische Grundlagenforschung, die Biotechnologie und die Biomedizin stark verändert. Die Techniken erlauben das sehr präzise und kontrollierte Austauschen und Lö-schen einzelner DNA-Bausteine bis hin zu kompletten Gensequenzen und werden im Rahmen der Pflanzen-züchtung bereits eingesetzt. Im Ergebnis ist meist nicht mehr nachvollziehbar, ob die Veränderung die Folge einer natürlichen Mutation, einer konventionellen Züchtungsmethode oder eines gezielten molekularbiologi-schen Eingriffs ist.
Für das deutsche und europäische Gentechnikrecht ist aber gerade die Unterscheidbarkeit von „natürli-chen“ Veränderungen und solchen, die auf „nicht natürlichem“ Wege erreicht werden können, ein zentrales Element. Politik, Behörden, Gerichte und die Wissenschaft stehen vor der großen Herausforderung, mit der veränderten Situation umzugehen und zeitgemäße Lösungen für die Regulierung von Pflanzensorten zu finden, die mittels Genomchirurgie erzeugt wurden. Gesetzlich geregelt werden diese Fragen aber überwiegend nicht auf nationaler, sondern auf Ebene der Europäischen Union, insbesondere durch die Richtlinie 2001/18/EG. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der geltenden Gentechnik-Rechtsvorschriften wird für das Jahr 2018 erwartet. Bei der Diskussionsveranstaltung in Berlin werden die aktuellen Entwicklungen in der Pflanzenzucht dargestellt und die daraus resultierenden ethischen und rechtlichen Fragen diskutiert.
Bitte melden Sie sich bis zum 10. Februar per E-Mail (presse@leopoldina.org) verbindlich zur Teilnahme an der Veranstaltung an und teilen uns gegebenenfalls Ihre Interviewwünsche mit.
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